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Kirchenaustritt

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. . . wenn Sie aus der Kirche austreten wollen . .

ist der Standesbeamte Ihres Wohnsitzes zuständig:

Eine Erklärung zum Kirchenaustritt ist beim Standesbeamten Ihres Wohnsitzes (Haupt- oder Nebenwohnsitz) abzugeben. Ein Austritt ist persönlich vor dem Standesbeamten zu erklären, der Erste Bürgermeister kann diese Erklärung n i c h t entgegennehmen.
Alternativ können Sie auch eine schriftliche Austrittserklärung abgeben; diese ist jedoch durch einen Notar zu beglaubigen.

Eine einfache schriftliche Erklärung durch einen Brief oder e-mail usw. an das Standesamt entspricht nicht der vorgeschriebenen Form und kann daher nicht rechtswirksam entgegengenommen werden!

Unterlagen und Kosten

  • Bitte bringen Sie Ihren gültiger Personalausweis oder Reisepass mit.

  • Falls Sie verheiratet oder geschieden sind, sind Unterlagen über die Eheschließung mit vorzulegen.

  • Kosten: Die Gebühr beträgt 25,00 €. Eine Bescheinigung über den Austritt kostet Sie zusätzlich 10,00 €.

Zur Kirchensteuerpflicht

Eine Erklärung über den Kirchenaustritt wird wirksam, sobald die Austrittserklärung dem zuständigen Standesbeamten zugegangen ist, bei persönlicher Erklärung vor dem Standesbeamten also sofort.

Die Kirchensteuerpflicht endet dann mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Austrittserklärung wirksam geworden ist (Art. 6 Abs. 3 Kirchensteuergesetz).

Für weitere Fragen:

Natürlich stehen wir Ihnen für Fragen auch gerne persönlich oder telefonisch zur Verfügung.
Rufen Sie Frau Bretschneider doch einfach an (Tel. +49 (9321) 9166-110) !
Wir empfehlen aus Datenschutzgründen, keine personenbezogenen Informationen per Mail zu versenden.

Öffnungszeiten und Termin- vereinbarungen

Die Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Kitzingen ist für den Publikumsverkehr geöffnet:

MO - FR:
Vormittags: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Nachmittags: nur mit Terminvereinbarung

Sie können uns vormittags zu den genannten Zeiten ohne Terminvereinbarung aufsuchen.
Zusätzlich können Termine für den Nachmittag direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter telefonisch oder per E-Mail vereinbart werden.

Wir empfehlen weiterhin, das Bürgerserviceportal zu nutzen.

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ONLINE.ANTRAG schnell & sicher

Für viele Lebenssituationen können Sie Online-Anträge stellen. Sie können Formulare abrufen & speichern, diese bearbeiten und sie dann per Mail an uns senden. Sollte im Einzelfall noch eine Originalunterschrift von Ihnen benötigt werden, erhalten Sie eine Nachricht.

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