Nord, 3. Änderung
3. (Vereinfachte) Änderung des Bebauungsplanes "Nord" der Gemeinde Sulzfeld a. Main
Die Gemeinde Sulzfeld a. Main hat in ihrer Sitzung am 10. Mai 2016 beschlossen, einen Bebauungsplan "Nord, 3. Änderung" im Vereinfachten Verfahren aufzustellen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst ausschließlich das Grundstück Flurnr. 1019/2 der Gemarkung Sulzfeld a. Main und ergibt sich aus folgendem Lageplan (nicht maßstäblich):
Die Gemeinde Sulzfeld a. Main hat den Bebauungsplan "Nord, 3. Änderung" am 26.07.2016 als Satzung beschlossen.
Dieser Bebauungsplan und die Örtlichen Bauvorschriften sind am 02.01.2017 in Kraft ( 10 Abs. 3 BauGB) getreten und liegen einschließlich Begründung ständig öffentlich in der Verwaltungsgemeinschaft Kitzingen aus. Jedermann kann den Bebauungsplan einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen.
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