Klarstellungs- und Ergänzungssatzung
Klarstellungs- und Ergänzungssatzung
"Haselberg & Wunn"
zur Festlegung der Grenzen für im Zusammenhang bebaute Ortsteile und
zur Einbeziehung von Außenbereichsflächen in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile
Die Gemeinde Mainstockheim hat in ihrer Sitzung am 17.05.2018 eine Klarstellungs- und Ergänzungssatzung "Haselberg & Wunn" zur Festlegung der Grenzen für im Zusammenhang bebaute Ortsteile und zur Einbeziehung von Außenbereichsflächen in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile beschlossen. Dieser Beschluss wird am 29.06.2018 gemäß 34 Abs. 6 Satz 2 BauGB i. V. m. 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Die Satzung wird damit am 29.06.2018 in Kraft treten:
Mit der Satzung werden sowohl die Grenzen für die im Zusammenhang bebauten Ortsteile festgelegt (Klarstellungssatzung) als auch einzelne Außenbereichsflächen in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile einbezogen (Ergänzungssatzung).
Der Geltungsbereich dieser Satzung umfasst folgende schwarz umrandeten Grundstücke der Gemarkung Mainstockheim (Lageplan nicht maßstäblich):
Einsichtnahme in der VGem Kitzingen
Jedermann kann die Satzung mit der Begründung und den weiteren Planunterlagen einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
Die Planunterlagen liegen einschließlich Begründung ständig öffentlich in der Verwaltungsgemeinschaft Kitzingen, 97318 Kitzingen, Friedrich-Ebert-Str. 5, Zimmer 24, aus.
Sie können die Planunterlagen auch vollständig hier einsehen:
Planunterlagen:
Anlage 1 Begründung zur Satzung: Vorbemerkung & Auszug aus der Sitzungsniederschrift des Gemeinderates Mainstockheim vom 13. Oktober 2016
Anlage 3 Darstellung der Außenbereichsflächen, die in den Innenbereich einbezogen werden
Anlage 4 Trassierungspläne (Bestandspläne) der Main-Donau-Netzgesellschaft mbH Pläne nicht maßstäblich
Für weitere Fragen:
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