Sondergebiet "Solarpark am Laushügel"
Aufstellung einer 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Buchbrunn und eines
Bebauungsplanes Sondergebiet "Solarpark am Laushügel" zur Ausweisung von Photovoltaikfreiflächenanlagen
durch die Gemeinde Buchbrunn
2. Änderung des Flächennutzungsplanes
Die Gemeinde Buchbrunn hat in ihrer Sitzung am 28.03.2019 die Aufstellung einer 2. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich der Autobahn BAB A 7 zur Ausweisung von SO-Flächen Photovoltaik wie folgt beschlossen:
Bebauungsplanes SO "Solarpark am Laushügel"
Die Gemeinde Buchbrunn hat ebenfalls in ihrer Sitzung am 28.03.2019 die Aufstellung eines Bebauungsplanes "Solarpark am Laushügel" beschlossen. Das Plangebiet liegt nördlich der Anschlussstelle "103 Kitzingen" der Bundesautobahn BAB A 7. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes beinhaltet die Flur-Nummern 626 T, 627 T, 628, 635 T, 638 T, 639 T und 641 T der Gemarkung Buchbrunn (T = Teilfläche) und ist im Lageplan grafisch dargestellt. Dieser Lageplan ist maßstäblich bei Ausdruck in Din A 3.
Ziele und Zwecke der Bauleitplanung:
Die SÜDWERK Projektgesellschaft mbH, Burgkunstadt, hatte bei der Gemeinde Buchbrunn die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Sondergebiet "Solarpark am Laushügel" sowie die in diesem Zusammenhang erforderliche 2. Änderung des Flächennutzungsplanes beantragt.
Es soll eine Fläche von 85.884 qm; mit Photovoltaik-Modulen bebaut werden. Diese Fläche wird für eine bestimmte Zeit als Fläche für Photovoltaikanlagen ausgewiesen; nach Ablauf dieser Nutzung kann die Fläche wieder anderweitig genutzt werden (Landwirtschaft).
Planunterlagen zur Frühzeitigen Behörden- und
Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
In der Zeit vom 18.09.2019 bis 02.10.2019 werden in der Verwaltungsgemeinschaft Kitzingen, 97318 Kitzingen, Friedrich-Ebert-Str. 5, Zimmer 23, während der Dienststunden Planunterlagen und Erläuterungen zu jedermanns Einsicht und zur Äußerung und Erörterung der Planung ausgelegt. Diese können auch vollständig hier im Internet eingesehen werden.
Parallel dazu erfolgt die Beteiligung der Behörden, Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden.
Die vollständigen Planunterlagen des Ingenieurbüro Arz, Würzburg können hier eingesehen bzw. herunter geladen werden:
2. Änderung des Flächennutzungsplanes
Bekanntmachung vom 28.08.2019 des Aufstellungsbeschlusses und zur Frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung mit Anlage ; diese Anlage ist maßstäblich bei Ausdruck in Din A 3. |
Bebauungsplan SO "Solarpark am Laushügel"
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