Bebauungsplan "Lohweg"
mit 1. Änderung des Bebauungsplanes Steinbühl
Geltungsbereich des Bebauungsplanes
Die Gemeinde Albertshofen hat am 30.07.2019 die Aufstellung eines Bebauungsplanes "Lohweg mit 1. Änderung des Bebauungsplanes Steinbühl" beschlossen.
Das Plangebiet ist nicht eindeutig namentlich bezeichenbar:
Es liegt im Süden teilweise an den Straßen "Lindenweg" und "Ahornweg" an, im Westen teilweise am "Grundackerweg", im Osten teilweise am "Lohweg" und im Norden teilweise an der Straße "Steinbühl"; im Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplanes befinden sich Grundstücke aus den Lagen Lohweg, Birkach, Lindenweg, Ahornweg, Steinbühl, Felsenkeller und Rehgasse.
Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Lohweg mit 1. Änderung des Bebauungsplanes Steinbühl" liegen im einzelnen folgende Grundstücke der Gemarkung Albertshofen, die hiermit abschließend aufgezählt werden:
Flurnr. 1275 (Teilfläche) (Straße Lindenweg)
Flurnr 1270 (Lindenweg 1)
Flurnr. 1270/1 (Lindenweg 3)
Flurnr. 1269
Flurnr. 1268
Flurnr. 1267 (Teilfläche) (Straße Ahornweg)
Flurnr. 1262
Flurnr. 1263
Flurnr. 1264
Flurnr. 1265
Flurnr. 1265/1
Flurnr. 1265/2
Flurnr. 1265/3
Flurnr. 1231 (Ahornweg 19)
Flurnr. 1231/1
Flurnr. 1232
Flurnr. 1241/2
Flurnr. 1241/1
Flurnr. 1241 (Teilfläche) (Weg am Felsenkeller)
Flurnr. 1245
Flurnr. 1225/1 (Teilfläche) (Straße Lohweg)
Flurnr. 1189
Flurnr. 1189/2
Flurnr. 1188
Flurnr. 1192 (Teilfläche) (Straße Steinbühl)
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich auch aus diesem anliegenden maßstäblichen Lageplan im Maßstab (1:1.500), der dessen wesentlicher Bestandteil ist; der Lageplan ist in Din A 3 auszudrucken, um maßstäblich zu sein.
Planungsziele der Gemeinde Albertshofen
Der Gemeinde Albertshofen liegt eine Vielzahl von Bauplatzanfragen vor: Mit der Ausweisung von WA-Flächen will die Gemeinde diesem dringenden Interesse begegnen.
Auch die Eigentümer der im Geltungsbereich liegenden privaten Grundstücke im Bereich Lindenweg bzw. Lohweg / Steinbühl haben ihr Interesse an der Ausweisung von Wohnbauflächen mehrfach geäußert.
Der Planungsbereich bedarf der grundlegenden städtebaulichen Ordnung: Für die im Planbereich liegenden Gartenbaubetriebe soll diese Bauleitplanung deren bestehenden Standorte sichern.
Damit ist ein verträgliches Nebeneinander von Landwirtschaft (hier: Gartenbaubetrieben) und Wohnbauflächen nachhaltig städtebaulich zu entwickeln.
Für die Grundstücke der Gartenbaubetriebe wird die Gemeinde ein Sondergebiet Gartenbau ausweisen, für die übrigen Flächen wird ein WA-Gebiet festgesetzt werden.
Veränderungssperre
Zur Sicherung der Bauleitplanung hat die Gemeinde Albertshofen eine Satzung über die Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplanes "Lohweg mit 1. Änderung des Bebauungsplanes Steinbühl" erlassen. Die Satzung kann hier eingesehen werden.
Für weitere Fragen:
Natürlich stehen wir Ihnen für Fragen auch gerne persönlich oder telefonisch zur Verfügung.
Rufen Sie Herrn Dürrlauf doch einfach an (Tel. +49 (9321) 9166-100) !
Wir empfehlen aus Datenschutzgründen, keine personenbezogenen Informationen per Mail zu versenden.